HV-Tagesordnung von Lanxess
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Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Lanxess. |
JA
NEIN
Enthaltung
keine Empfehlung
ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft und für den Konzern, einschließlich der Erläuterungen zu den ...

... Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5 sowie 315 Absatz 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Die DSW wird dem Gewinnverwendungsbeschluss zustimmen, da die Ausschüttung von 0,60 € je Aktie eine Erhöhung um 20 % zum Vorjahr ist. Die Ausschüttungsquote liegt damit bei 33,33 % und ist aus Sicht der DSW vertretbar.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Da bis heute keine belastbaren Beweise über mögliche Verfehlungen früherer Vorstandsmitglieder vorliegen, hat die DSW keine schwerwiegenden Bedenken, die gegen die Entlastung aktueller Mitglieder des Vorstandes sowie ehemaliger Mitglieder des Vorstandes (Heitmann, Breuers, Düttmann) sprechen. Die Abstimmung erfolgt im Wege der Einzelentlastung.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die DSW hat keine Bedenken, die gegen eine Entlastung der früheren bzw. aktuellen Mitglieder des Aufsichtsrates sprechen. Die Abstimmung erfolgt im Wege der Einzelentlastung.
TOP 5 Wahlen zum Prüfer

Die DSW wird für die Wahl des vorgeschlagenen Abschlussprüfers PWC stimmen. Allerdings wird die DSW in der HV anregen, dass der Aufsichtsrat eine Ausschreibung für die Wahl des nächsten Abschlussprüfers durchführt, da PWC bereits seit 2004 Prüfer der Gesellschaft ist.
TOP 6 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts

Die DSW hat keine Bedenken dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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