HV-Tagesordnung von Lanxess
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von Lanxess am 25.05.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 mit dem zusammengefassten Lagebericht für die LANXESS Aktiengesellschaft und für den Konzern, einschließlich des erläuternden Berichts zu ...
... den Angaben nach §§ 289a Absatz 1 sowie 315a Absatz 1 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018
TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Die DSW wird für die vorgeschlagene Bilanzgewinnverwendung (Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,90/Aktie sowie Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung) stimmen. Die erneut um EUR 0,10/Aktie angehobene Dividende entspricht einer Ausschüttungsquote von 19%. Vor dem Hintergrund des erfolgreichen Geschäftsjahres 2018 und des laufenden Aktienrückkaufprogramms wird die DSW die Dividendenhöhe kritisch hinterfragen.
TOP 3 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
Die DSW wird den Vorstand für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr entlasten.
TOP 4 Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
Auch den Aufsichtsrat plant die DSW für seine Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr zu entlasten. Allerdings wird die Entscheidung, die Hauptversammlung erneut nicht über das (geänderte) Vergütungssystem für den Vorstand abstimmen zu lassen, zu hinterfragen sein.
TOP 5 Wahlen zum Prüfer
Die Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers begegnet keinen Bedenken.
TOP 6 Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG, auch unter Ausschluss des Bezugsrechts, unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung
Die Erneuerung der Rückkaufermächtigung ist akzeptabel und findet Zustimmung. Aufgrund des laufenden Aktienrückkaufprogramms wird die DSW jedoch den Zeitpunkt der Erneuerung hinterfragen.
TOP 7 Änderung von § 12 (Vergütung des Aufsichtsrats) der Satzung
Die Umstellung der Aufsichtsratsvergütung auf eine reine Festvergütung wird ausdrücklich begrüßt. Die DSW wird zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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