HV-Tagesordnung von ADVA Optical
Nachfolgend finden Sie die Tagesordnungspunkte (TOP) und die Abstimmungsempfehlungen der DSW zur Hauptversammlung von ADVA Optical am 18.05.2022 in virtueller Form.
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JA NEIN Enthaltung keine Empfehlung ohne Beschluss
Einladung und weitere HV-Unterlagen
TOP 1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019, des zusammengefassten Lageberichts für die ADVA Optical Networking SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019, des ...
... erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 und des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts für die ADVA Optical Networking SE und den Konzern für das Geschäftsjahr 2019
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TOP 2 Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019
Es spricht derzeit nichts gegen den Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung.
TOP 3 Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019
Es bestehen keine Bedenken gegen eine Entlastung.
TOP 4 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019
Auch beim Aufsichtsrat haben wir keine Bedenken, die Entlastung zu erteilen.
TOP 5 Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
Die DSW trägt den Vorschlag der Verwaltung mit.
TOP 6 Beschlussfassung über die Erweiterung der Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionsrechten (Aktienoptionsprogramm 2011) und die Schaffung eines weiteren bedingten Kapitals; Satzungsänderung
Wir befürworten die Praxis der ADVA Optical Networking, Vorständen und Mitarbeitern des Konzerns sowie verbundenen Unternehmen die Möglichkeit des Erwerbs von Optionsrechten einzuräumen, zumal das Unternehmen die 10%-Grenze vom Grundkapital, die die DSW für Bezugsrechtsausschlüsse fordert, einhält.
TOP 7 Beschlussfassung über Änderungen der Satzung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie
Die vorgeschlagenen Satzungsänderungen basieren auf den durch das Umsetzungsgesetz zur 2. Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II) notwendigen Satzungsanpassungen. Die DSW wird zustimmen.
Unseren Abstimmungsempfehlungen liegen die DSW-Richtlinien zur Stimmrechtsausübung zugrunde. Weitere Informationen zu den DSW-Richtlinien erhalten Sie hier.
Die DSW behält sich Abweichungen beim Abstimmungsverhalten vor, sofern sich dies aufgrund neuer Erkenntnisse als notwendig erweisen sollte.
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